Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten in Drittmittelanträgen

Person schreibt an einem Laptop, daneben ein Notizblatt Person schreibt an einem Laptop, daneben ein Notizblatt Person schreibt an einem Laptop, daneben ein Notizblatt © StartupStockPhotos | Pixabay

Viele Forschungsförderer verlangen, dass in Anträgen auf Fördermittel Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten gemacht werden. Dafür kann ein Antragskapitel vorgesehen sein, oder es muss ein Datenmanagementplan (DMP) mit eingereicht werden. Formale und inhaltliche Vorgaben variieren nicht nur zwischen den Drittmittelgebern, sondern auch zwischen den Disziplinen und einzelnen Förderprogrammen oder Ausschreibungen.

Hinweis

Einige Angaben spiegeln unsere persönlichen Einschätzungen aufgrund unserer bisherigen Beratungserfahrung wider oder beruhen auf informeller Kommunikation mit Vertreter*innen von Drittmittelgebern und Projektträgern. Wir bemühen uns, auch im Austausch mit den Förderorganisationen und Kolleg*innen an anderen Forschungsinstitutionen, um eine fortlaufende Aktualisierung und Konkretisierung.

Hier können Sie die Folien zur Info-Veranstaltung "Umgang mit Forschungsdaten: Was schreibe ich in meinen Förderantrag?" (2023) herunterladen.
Erläuterungen und Beispiele zu möglichen Inhalten eines Antragskapitels zu Forschungsdaten oder eines Datenmanagementplans finden Sie hier.

Was Sie generell beachten sollten

  • Allgemeine Tipps für Antragskapitel zum Forschungsdatenmanagement (FDM) und für Datenmanagementpläne (DMP)
    • Nehmen Sie das FDM-Kapitel bzw. den DMP ernst und entwerfen Sie sie nicht erst kurz vor Abgabe-Deadline! Das Thema FDM wird immer wichtiger und hat daher auch zunehmend Einfluss auf das Votum der Gutachtenden.
       
    • Bleiben Sie beim Thema. Es geht NUR um den Umgang mit DATEN. Aussagen zu Ihren geplanten Journal-Artikeln, besuchten Konferenzen oder Ihrer Meinung zur Bedeutung von Open Science allgemein gehören eher nicht hierher.
       
    • Werden Sie so konkret wie möglich und vermeiden Sie allgemeine Floskeln. Beispiel: Statt "Wir machen regelmäßig Backups" lieber so etwas wie "Die Daten werden täglich über den "Backup & Restore"-Dienst auf Servern des Rechenzentrums der LUH gesichert".
       
    • Schreiben Sie kurze Sätze (oder auch nur Stichpunkte) mit klaren Aussagen.
       
    • Seien Sie realistisch. Versprechen Sie nur, was Sie auch wirklich umsetzen können. Wenn Sie konkrete Dienste, Infrastrukturen usw. benennen, informieren Sie sich vorab, ob diese tatsächlich Ihren Anforderungen entsprechen.
       
    • Lesen Sie sorgfältig im Antragsleitfaden, der DMP-Vorlage oder der Förderausschreibung nach, wozu genau der Förderer Angaben erwartet. Prüfen Sie, ob Ihr Text tatsächlich jeden genannten Punkt abdeckt!
  • Datenmanagement-Anforderungen wichtiger Förderer

    Praktisch alle Förderer, die FDM-Angaben erwarten, verlangen die Einhaltung der sogenannten FAIR-Prinzipien. Ihre Daten sollen also für Dritte auffindbar (findable), zugänglich (accessible), mit anderen Daten und technischen Systemen kompatibel (interoperable) und nachnutzbar (re-usable) sein.

    "Muss ich alle meine Daten veröffentlichen?"

    Nein, kein Förderer erwartet, dass Sie immer alles veröffentlichen, und auch nicht, dass Sie immer alles aufheben. Sie sollten aber stets bewusst und begründet entscheiden, welche Daten Sie aufheben oder gar veröffentlichen und welche nicht. Gründe, die gegen eine Veröffentlichung sprechen, können zum Beispiel rechtlicher oder ethische Natur sein. In den Leitlinien 13 und 17 des DFG-Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis wird das berücksichtigt. In EU-Projekten gilt das Prinzip "as open as possible, as closed as necessary", was letztlich auf dasselbe hinausläuft.

    In Ihrem Antrag oder einem dazugehörigen Datenmanagementplan legen Sie dar, wie genau Sie das gewährleisten. Hintergrund ist, dass möglichst viele mit öffentlichen Geldern entstandene Daten möglichst umfassend ausgewertet werden sollen, auch über das ursprüngliche Projekt hinaus. Außerdem sind die auf diesen Daten basierenden Forschungsergebnisse dann besser nachvollziehbar und überprüfbar.

    Wichtig!

    Gutachtende sind normalerweise angehalten, die Anträge auch an den Standards des jeweiligen Faches zu messen. Informieren Sie sich daher, was in Ihrem Fach allgemein als „Best Practice“ anerkannt ist, und ob ggf. sogar fachspezifische FDM-Richtlinien existieren. Solche Informationen finden Sie zum Beispiel in online-Portalen von Fachorganisationen und NFDI-Konsortien und auf der FDM-Seite der DFG.


    TIPP: Im DFG-Portal „Wissenschaftliche Integrität“ können Sie sich zu den einzelnen „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ fachspezifische Kommentare anzeigen lassen.

  • FDM-Unterstützungsdienste an der LUH

    An der LUH steht ein breit gefächertes Unterstützungsangebot zum Daten- und Informationsmanagement zur Verfügung. Die Richtlinie zum Umgang mit Forschungsdaten an der Leibniz Universität Hannover bietet grundlegende Handlungsempfehlungen. Auf der Webseite zum Forschungsdatenmanagement sind detaillierte Informationen, Materialien und Tools abrufbar. Das Service-Team Forschungsdaten bietet projektbegleitende Beratung an und organisiert Einführungs- und Vertiefungskurse zum Forschungsdatenmanagement. Auf Wunsch können diese Kurse auch fachspezifisch angepasst werden. 

    Das Rechenzentrum LUIS der LUH bietet diverse Infrastrukturdienste an, das zentrale Hosting von FDM-relevanter Software und technischen Support. Im institutionellen Forschungsdatenrepositorium können LUH-Angehörige Forschungsdaten veröffentlichen und mit einem DOI versehen lassen.

    An der TIB werden zudem im Rahmen der Fachinformationsdienste Mobilität und Verkehr sowie BAUdigital fachspezifische Forschungsdatenrepositorien und FDM-Beratungsdienste angeboten. Zusätzlich können Forschungsdaten, die zu einer Dissertation gehören, zusammen mit der Dissertationsschrift selbst im von der TIB betriebenen LUH-Textrepositorium veröffentlicht werden.

Science Europe hat einen Leitfaden für das Erstellen und Begutachten von Datenmanagementplänen herausgegeben, an dem sich viele Förderer orientieren.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Erläuterungen und Beispiele zu möglichen Inhalten eines Antragskapitels zu Forschungsdaten anhand der DFG-Checkliste finden Sie hier.
  • Welche FDM-Angaben werden in welcher Form verlangt?

    Die DFG sieht in fast allen ihrer Förderprogramme ein FDM-Antragskapitel vor. Was darin beschrieben werden soll, können Sie den jeweiligen Antragsleitfäden oder -mustern entnehmen, in denen in der Regel auf diese Checkliste verwiesen wird. Sie gliedert sich in folgende sechs Abschnitte:

    1. Datenbeschreibung
    2. Dokumentation und Datenqualität
    3. Speicherung und technische Sicherung während des Projektverlaufs
    4. Rechtliche Verpflichtungen und Rahmenbedingungen
    5. Datenaustausch und dauerhafte Zugänglichkeit der Daten
    6. Verantwortlichkeiten und Ressourcen
       

    Außerdem wird auf folgende Punkte hingewiesen (hier der Wortlaut aus dem Leitfaden für eine Sachbeihilfe):

    „Stellen Sie bitte auch dar, in welcher Form die am Projekt beteiligten Institutionen das Daten- und Informationsmanagement in Ihrem Vorhaben unterstützen.

    Sofern Sie bereits bei der Erläuterung der Vorarbeiten, des Arbeitsprogramms oder an anderer Stelle genauer auf den Umgang mit Forschungsdaten eingegangen sind, können Sie auf diese Ausführungen verweisen und sich an dieser Stelle auf ergänzende Angaben beschränken.

    Werden in Ihrem Projekt keine Daten in relevantem Umfang genutzt oder erzeugt, geben Sie dies bitte ausdrücklich an.“

    Außerdem können Sie im dafür vorgesehenen Kapitel Mittel für FDM-spezifische Ausgaben beantragen, die nicht in die Grundausstattung fallen. Das können zum Beispiel Kosten für Zusatzpersonal sein, das Daten besonders aufwendig für eine Nachnutzung aufbereitet, oder auch Kosten für die Datenpublikation. Wenn Sie externe Dienstleister beauftragen wollen, prüfen Sie, ob diese über eine Gebührenordnung verfügen, oder holen Sie rechtzeitig individuelle Angebote ein.

    Beachten Sie bitte auch die weiteren Informationen und insbesondere die FAQ auf der DFG-Seite zu Forschungsdaten.

  • Wie umfangreich sollte das FDM-Kapitel sein?

    Das hängt vom Förderprogramm, der Größe des Projektes und dem jeweiligen Fach bzw. Forschungsgegenstand ab. Eine Vorgabe seitens der DFG gibt es dazu nicht. Bei Sachbeihilfen und Skizzen (GRK, SFB) empfehlen wir, dem Kapitel eine halbe bis ganze Seite zu widmen. Bei Vollanträgen von größeren Projekten kann es auch deutlich mehr sein, weil Sie dann genauer auf Themen wie Datenaustausch zwischen den Projektbeteiligten (Rechte/Infrastruktur), einheitliche Standards (Dokumentation/Dateiformate etc.) und ggf. Datenschutzkonzepte eingehen sollten.

  • Wie sollte das FDM-Kapitel strukturiert sein?

    Auch dazu gibt es keine feste Vorgabe. Wir empfehlen folgende Struktur:

    • Ankündigung, zu Projektbeginn einen Datenmanagementplan auszuarbeiten (optional, aber sehr zu empfehlen)
    • Angaben gemäß den Abschnitten der DFG-Checkliste:
      • Datenbeschreibung
      • Dokumentation und Datenqualität
      • Speicherung und technische Sicherung während des Projektverlaufs
      • Rechtliche Verpflichtungen und Rahmenbedingungen
      • Datenaustausch und dauerhafte Zugänglichkeit der Daten
      • Verantwortlichkeiten und Ressourcen 

    Je nach Projekt kann es sinnvoll sein, die Reihenfolge der Informationen zu ändern oder nicht relevante Punkte wegzulassen. Denken Sie daran, FDM-Kosten zu beantragen, die nicht von der Grundausstattung abgedeckt sind!

  • Wird die Einhaltung der im Antrag gemachten Angaben geprüft?

    Eine routinemäßige Prüfung aller Projekte erfolgt nicht. Wenn Sie aber einen Fortsetzungsantrag stellen, wird schon genauer hingeschaut, ob Sie Ihre Ankündigungen zur ersten Projektphase auch umgesetzt haben. Ansonsten könnte eine Prüfung anlassbezogen erfolgen, wenn es zum Beispiel Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten gibt.

Europäische Union (EU)

Hinweis

Die genauen Anforderungen können sich je nach Programmlinie (Action) unterscheiden. Da die weitaus meisten Anträge im Rahmen der Research and Innovation Action (RIA) oder der Innovation Action (IA) gestellt werden, beziehen sich die folgenden Ausführungen vorrangig auf die Vorgaben zu diesen Programmlinien.

  • Welche FDM-Angaben werden in welcher Form verlangt?

    Im Abschnitt B (Project proposal -Technical description) des Standard Application Form (HE RIA, IA) unter Punkt 1.2 (Methodology, Seite 8) sollen Sie auf das Thema Open Science eingehen, zu dem auch das Veröffentlichen von Forschungsdaten gehört. Hier sollten Sie insbesondere angeben, mit welchen Datenarten Sie arbeiten, wie Sie die FAIR-Prinzipien berücksichtigen und welche Ressourcen (Personal und Geldmittel) Sie für die Aufbereitung und langfristige Aufbewahrung der Daten veranschlagen. 

    Bei Bewilligung müssen Sie zusätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Förderbeginn einen Datenmanagementplan (DMP) vorlegen. Dieses Dokument soll im Laufe des Projekts regelmäßig aktualisiert und ggf. ergänzt werden, mindestens aber zur Mitte und zum Ende der Projektlaufzeit. Die den Forschungsergebnissen zugrundeliegenden Daten sind "so früh wie möglich", also normalerweise vor Ende der Projektlaufzeit, Open Access zu veröffentlichen.

    Weitere Infos finden Sie im kommentierten Standardvertrag, dem sogenannten "Annotated Grant Model Agreement", in Anhang 5 (HE Communication, Dissemination, Open Science and Visibility) auf den Seiten 382-383 und in den Erläuterungen unter Punkt 7 "Open science: Research data management" auf den Seiten 389-392. Außerdem wird im Horizon Europe Programme Guide im Kapitel 17 “Open Science” auf die Anforderungen an das Forschungsdatenmanagement und an Datenmanagementpläne eingegangen (S. 45-53).

  • Wie umfangreich sollten die FDM-Angaben im Antragsformular bzw. der DMP sein?

    Die Angaben im Antragsformular dürfen maximal eine Seite lang sein. Für einen im Projektverlauf erstellten Datenmanagementplan (DMP) gibt es keine solche Beschränkung. Der Umfang richtet sich also nach den Anforderungen Ihres Projekts. Da bei ortsverteilten und interdisziplinären Verbundprojekten meist sehr unterschiedliche lokale Gegebenheiten und fachspezifische Anforderungen an das Datenmanagement zu berücksichtigen sind, sollten Sie mit einem Umfang von mindestens drei Seiten rechnen. Üblich sind aber eher um die zehn Seiten.

    TIPP: Sofern nicht das gesamte FDM bei einem Projektpartner gebündelt ist, halten Sie den DMP für das Gesamtprojekt eher kurz und allgemein und regeln Sie Details in standort- oder teilprojektspezifischen Unter-DMP. Das ist übersichtlicher und ermöglicht es, besser auf Gegebenheiten vor Ort (z.B. vorhandene IT-Infrastruktur) einzugehen.

  • Wie sollten die FDM-Angaben im Antragsformular bzw. der DMP strukturiert sein?

    Im Programme Guide (Kapitel 17, “Open Science”) ist beschrieben, welche Maßnahmen und Aktivitäten zum Datenmanagement gehören und beschrieben werden sollten. (Seite 47-52). Es empfiehlt sich, die Reihenfolge beizubehalten, also mit einer Beschreibung der Datentypen zu beginnen, dann darzustellen, wie sichergestellt wird, dass Daten auffindbar, zugänglich, kompatibel und nachnutzbar sind (FAIR-Prinzipien) und schließlich auf die für das Datenmanagement und die Archivierung vorgesehenen Ressourcen einzugehen. Diese Reihenfolge ist allerdings nicht vorgeschrieben. Wichtig ist aber, dass Sie alle genannten Punkte inhaltlich abdecken, sofern sie für Ihr Projekt relevant sind - Im Antrag kurz und knapp, im DMP ausführlich.

    Zum Erstellen von Datenmanagementplänen in Horizon Europe-Projekten gibt es eine Vorlage für MS-Word, die eine Kapitelgliederung und Leitfragen für die inhaltliche Ausgestaltung enthält. An einigen Punkten werden Sie allerdings merken, dass bestimmte Informationen mehrere Kapitel betreffen. Sie müssen sich dann nicht wiederholen, sondern sollten auf die entsprechenden Stellen verweisen, in denen Sie dazu schon etwas geschrieben haben ("siehe...").

    Hinweis für ERC-Grantees

    Für Einzelpersonen, die eine Exzellenzförderung des European Research Counsels (ERC) erhalten, ist die offizielle Handreichung "Open Research Data and Data Management Plans" relevant. Darin ist detailliert ausgeführt, was ein DMP für entsprechende Projekte beinhalten soll und welche Tools und Repositorien genutzt werden können. Außerdem gibt es für dieses Förderprogramm eine eigene DMP-Vorlage.

  • Wird die Einhaltung der im Antrag bzw. im DMP gemachten Angaben geprüft?

    Ihre Angaben im Grant Agreement sind Bestandteil des Fördervertrags und daher rechtlich bindend. Der DMP gehört zu den sogenannten Lieferleistungen, den "Deliverables", und muss in einer ersten Version spätestens sechs Monate nach Beginn der Projektlaufzeit vorgelegt werden. Er sollte außerdem bei Bedarf, mindestens aber im Rahmen der periodischen Berichterstattung und für den Endbericht des Projekts aktualisiert werden.

    Die Vollständigkeit und Qualität des DMP sind ein Evaluationskriterium für Zwischen- und Abschlussberichte. Unseres Wissens gibt es dafür sogar spezielle Gutachtende. Sie melden ihre Beurteilung an die/den jeweilige/n Project Officer zurück, der/dem es dann überlassen ist, ob und in welcher Form er/sie Nachbesserungen einfordert.

    Eine regelmäßige Überprüfung, ob die darin beschriebenen Maßnahmen tatsächlich vor Ort umgesetzt werden, wird vermutlich nicht stattfinden. Bei Angaben, die sich online prüfen lassen (z.B. zu Datenpublikationen nach den FAIR-Prinzipien), sollten Sie aber mit Stichproben rechnen. Im Falle von Beschwerden könnte es zudem eine tiefergehende anlassbezogene Prüfung geben.

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

VolkswagenStiftung

  • Welche FDM-Angaben werden in welcher Form verlangt?

    Bei Anträgen für Programme der VolkswagenStiftung werden FDM-Angaben in Form eines Datenmanagementplans gefordert. Die Stiftung stellt als Hilfestellung eine Vorlage (Basis-Datenmanagementplan) zur Verfügung. Sie enthält sieben Fragen zu Datenursprung, Datentypen, Datenorganisation und Datenpublikation. Wenn schon feststeht, in welchem Repositorium die Daten veröffentlicht werden, sollen die Anforderungen des Repositoriums (zum Beispiel in Bezug auf das Format von Dateien und Metadaten) darin berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, das beabsichtigte Datenmanagement im Antrag selbst zumindest zu skizzieren, auch wenn das in den Ausschreibungen nicht explizit gefordert wird.

    Weitere Empfehlungen und Grundsätze der VolkswagenStiftung zu Open Access, Open Data und Open Source sind in der Open Science Policy festgehalten. Diese sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

    Tipp

    Über die Förderinitiative „Data Reuse – zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten“ können Sie zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Aufbereitung und Veröffentlichung von herausragenden Datensätzen aus geförderten Projekten beantragen. Für diese Förderung muss konkret die Zusammenarbeit mit einem geeigneten fachlichen Repositorium beschrieben werden, in welchem die Daten veröffentlicht werden sollen.

  • Wie umfangreich sollte der Datenmanagementplan sein?

    Für den Umfang des Datenmanagementplans ist keine generelle Unter- oder Obergrenze von der VolkswagenStiftung vorgegeben. Es könnte aber entsprechende Vorgaben in den jeweiligen Ausschreibungen geben. Je nach Art der Daten und Fachdisziplin werden entsprechend detaillierte Angaben erwartet. Es sollten auch vorhandene community-spezifische Standards beachtet werden. Als grobe Orientierung empfehlen wir einen Umfang von etwa zwei bis fünf Seiten, sofern in der Ausschreibung nichts anderes vorgegeben ist.

  • Wie sollte der Datenmanagementplan strukturiert sein?

    Grundsätzlich empfiehlt die VolkswagenStiftung die Verwendung des Basis-Datenmanagementplans, dessen Vorlage von der Stiftung bereitgestellt wird.

  • Wird die Einhaltung der im Datenmanagementplan gemachten Angaben geprüft?

    Im laufenden Projekt erfolgen keine Prüfungen der FDM-Maßnahmen. Empfänger einer Förderung der VolkswagenStiftung sind allerdings verpflichtet, nach Abschluss des Projektes einen Bericht abzugeben, in welchem auch Angaben zum FDM gemacht werden müssen. Diese Angaben sollten den ursprünglich im DMP beschriebenen Absichten zumindest nicht grob widersprechen.