Inwieweit urheberrechtlich geschützte Werke ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber*innen für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen, ist weiter Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Auch die Schrankenregelung des § 60d UrhG, die das Text- und Data Mining zu nicht-kommerziellen wissenschaftlichen Zwecken gestattet, ist kein Freifahrtschein für das unbegrenzte Nutzen geschützter Inhalte aus dem Internet. Erste Urteile dazu (vor allem LG Hamburg, 27.9.2024, Az.: 310 O 227/23) beziehen sich zunächst nur auf das Zusammenstellen von Trainingsdatensätzen, nicht aber auf die Nutzung (und ggf. kommerzielle Verwertung) damit erstellter KI-Modelle. Wenn Sie also eigene KI-Modelle mit Datensätzen aus fremden Quellen trainieren wollen, versuchen Sie, Informationen darüber zu erhalten, ob die Daten rechtskonform zusammengestellt wurden und frei von Rechten Dritter sind. Wenn Sie selbst Daten durch Webcrawling erheben, achten Sie darauf, dass die eingesetzten Crawler maschinenlesbare Nutzungsvorbehalte auf Webseiten erkennen können und entsprechend beachten.
Wenn Sie generative KI-Systeme verwenden, um z. B. Texte oder Grafiken zu erstellen, seien Sie sich bewusst, dass die Ausgaben mitunter sehr nahe an ganz bestimmten Inhalten aus den Trainingsdaten liegen können, insbesondere dann, wenn für eine spezifische Aufgabe nur wenige Trainingsdaten zur Verfügung standen. KI-generierte Werke sind, unabhängig vom Erreichen der notwendigen Schöpfungshöhe, grundsätzlich nicht urheberrechtlich schutzfähig, da sie nicht von einer natürlichen Person (also einem Menschen) geschaffen wurden. Eine zu große Ähnlichkeit KI-generierter Inhalte zu geschützten Werken kann jedoch zu Urheberrechtsverletzungen mit rechtlichen Konsequenzen führen, wenn diese Inhalte veröffentlicht werden. Die rechtliche Verantwortung liegt bei denjenigen, die ein KI-Tool einsetzen und die Ergebnisse nutzen. Wenn Sie KI-generierte Inhalte aus dem Internet herunterladen, bedenken Sie, dass Sie die Nutzungsbedingungen der Seitenbetreiber beachten müssen, auch wenn die Inhalte selbst gemeinfrei sind. Zum Beispiel kann eine Plattform kostenlos KI-generierte Bilder zum Download anbieten, aber in den Nutzungsbedingungen festlegen, dass bei jeder Verwendung die Plattform als Quelle genannt werden muss.